Extremismus unter Beamten: Verfassungsschutz soll Staatsdiener künftig vor Einstellung überprüfen

Justiz- und Innenministerium wollen Bewerber und Beamtenanwärter in kritischen Bereichen künftig immer auf Verfassungstreue überprüft werden, um etwa Rechtsextremisten in der Polizei zu verhindern.

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) und Innenminister Armin Schuster (CDU) haben am Dienstag in Dresden einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der die Verfassungstreue von Bediensteten des öffentlichen Diensts stärken soll.“Für Verfassungsfeinde ist im Staatsdienst kein Platz“, so Schuster. „Daran besteht ein herausragendes öffentliches Interesse.“ Ziel sei es, Verfassungsfeinde vom Dienst in Polizei und Justiz von vornherein auszuschließen, auch um sich etwa bei der Polizei nicht Problemfälle in Studium und Ausbildung zu holen, die schon vorher zu erkennen gewesen wären, so Schuster weiter. „Die schon im Staatsdienst sind, denen müssen wir das Leben so schwer wie möglich machen.“

Bislang reicht für eine Einstellung in den Staatsdienst das obligatorische polizeiliche Führungszeugnis aus. Sachsens Justizministerin sagte: „Aktuelle Entwicklungen zeigen uns immer wieder, dass die vorhandenen rechtlichen Instrumente nicht ausreichen, um entschlossen und konsequent gegen Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst vorzugehen.“

Künftig soll für angehende Staatsdiener vor jeder Berufung in ein Beamtenverhältnis bei der Polizei, der Justiz, im Justizvollzug sowie der Verwaltung eine verdachtsunabhängige Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz erfolgen. Auch Verwaltungsmitarbeiter, die schwerpunktmäßig in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen arbeiten sind von der Neuregelung des Beamtengesetzes betroffen.

Liegen dem Verfassungsschutz Erkenntnisse zu Bestrebungen von Bewerbern gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vor, sollen diese nicht in den Staatsdienst eingestellt werden. Das Gesetzesverfahren war noch unter Schuster Vorgänger, Ex-Innenminister Roland Wöller (CDU), initiiert worden.

Die Verfassungstreue-Checks gelten auch bei der Ernennung von Bewerbern für herausgehobene Positionen. Dazu zählen künftige Chefs und ihre Stellvertreter in der Landesdirektion, in Justizvollzugsanstalten, in Ordnungsämtern der sächsischen Großstädte und Landkreise sowie Polizisten ab dem Rang des „Ersten Polizeihauptkommissars“, eine Position, die in der Regel ebenfalls Leitungsfunktionen oder eine herausgehobene Position beinhaltet.

Mit der Gesetzesänderung reagieren beide Ministerien auf Fälle von Extremismus in Polizei und Justiz. Zuletzt hatte die Polizei Anfang März drei Nachwuchsbeamte der Polizeifachschule Schneeberg vom Dienst suspendiert, weil sie den Nationalsozialismus verherrlicht haben sollen.

Angehende Beamte haben der sächsischen Polizei auch in der Vergangenheit immer wieder Schlagzeilen beschert. 2020 waren drei Kommissarsanwärter der Hochschule im Alter von 18, 19 und 22 Jahren aus dem Dienst entlassen worden, weil sie in ihrer Freizeit in Bautzen mit „Sieg-Heil“-Rufen aufgefallen waren.

In der Justiz war es vor allem der Fall des Richters Jens Maier, der den Druck auf die Staatsregierung erhöhte, etwas gegen Extremisten im Staatsdienst zu unternehmen. Maier war von 2017 bis 2021 Bundestagsabgeordneter der AfD und vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft worden. Normalerweise steht Richtern nach einer Abgeordnetentätigkeit ein Rückkehrrecht in ihr Amt zu.

Justizministerium hatte die Versetzung in den Ruhestand beantragt. Sachsens Richterdienstgericht sah bei Maier eine Haltung, die in „Spannung zum Richteramt“ stehe. Repräsentanten des Rechtsstaatsmüssten diesen schützen und nicht bekämpfen.